In jeder Kita sollten folgende Materialien vorhanden und Vorraussetzungen erfüllt sein, um bei Unfällen und Verletzungen schnelle und korrekte Erste-Hilfe leisten zu können:
- Geeignete Meldeeinrichtung für Notrufe, z.B. freigeschaltetes Telefon
- Sanitätsraum bzw. Ruheraum
- Krankentrage und Liegemöglichkeit
- Waschbecken mit fließendem Wasser
- Erste-Hilfe-Material
- Verbandkasten Typ C nach DIN 13157
- Inhalt ist regelmäßig zu prüfen und je nach Verbrauch und Mindesthaltbarkeit zu ergänzen - Verbandbuch zur Aufzeichnung von Erste-Hilfe-Leistungen und Unfällen
Dokumentation wichtig für evtl. Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Sanitätstasche mit Erste-Hilfe Material für Ausflüge
- Kennzeichnung von Erster-Hilfe-Einrichtungen und Aufbewahrungsorten
-weißes Kreuz auf rechteckigem grünem Feld - Genügend aus- und fortgebildete Ersthelfer
Besondere Bedeutung kommt nach erfolgter Erster-Hilfe der Dokumentation zu:
Bei allen Unfällen, bei denen eine Ärztin oder ein Arzt in Anspruch genommen wird, ist eine Unfallanzeige auszufüllen und an den Unfallversicherungsträger zu senden.
Alle anderen Unfälle müssen im Verbandbuch vermerkt werden, damit bei Spätfolgen eines nicht angezeigten Unfalls der Zusammenhang mit dem Besuch der Kindertageseinrichtung nachgewiesen werden kann. Auch die konsequente Dokumentation von kleineren Verletzungen wie Schnitt- und Schürfwunden ist erforderlich, um mögliche Spätfolgen, wie z. B. Entzündungen, nachzuweisen. Für diese Aufzeichnungen wird vom Unfallversicherungsträger ein Verbandbuch kostenlos zur Verfügung gestellt (DGUV Information 204-020 „Verbandbuch“).
Die Aufzeichnungen müssen fünf Jahre (besser 10 Jahre) aufbewahrt werden. Die Unfallanzeige ersetzt die Eintragung in das Verbandbuch.
Quelle: DGUV Information 202-089
Ausführlichere Informationen finden Sie unter
DGUV Information 202-089 - Erste-Hilfe für Kindertageseinrichtungen