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Kind sitzt auf einem Brettersteg und erhält einen Verband um sein Knie

BLOG-ARTIKEL von kita-ausstatter.de

Erste-Hilfe in Kindertagesstätten - Checkliste

Welche Erste-Hilfe-Vorraussetzungen müssen Kindertagesstätten erfüllen? Verschaffen Sie sich einen schnellen Überblick!

26.06.2019 Ralf Schulte

Erste-Hilfe in Kindertagesstätten - Checkliste

In jeder Kita sollten folgende Materialien vorhanden und Vorraussetzungen erfüllt sein, um bei Unfällen und Verletzungen schnelle und korrekte Erste-Hilfe leisten zu können:

  • Ist jederzeit ein zugängliches Telefon/Handy für Notrufe vorhanden?
  • Sind die Eintragungen der Notrufnummern auf den Aushängen aktuell?
  • Ist Erste-Hilfe-Material in ausreichender Menge vorhanden und jederzeit zugänglich?
  • Werden die Verbandkästen regelmäßig auf Vollständigkeit überprüft?
  • Sind die Standorte der Verbandkästen, ggf. der Defibrillatoren und der Erste-Hilfe-Raum mit dem weißen Kreuz auf grünem Grund gekennzeichnet?
  • Ist Erste-Hilfe-Material in Außenstellen vorhanden?
  • Stehen Ersthelferinnen oder Ersthelfer in der vorgeschriebenen Anzahl zur Verfügung?
  • Nehmen die Ersthelferinnen oder Ersthelfer alle zwei Jahre an einer Fortbildung teil?
  • Werden Erste-Hilfe-Maßnahmen (z. B. im Meldeblock) dokumentiert, wenn kein Arztbesuch erfolgt?
  • Ist geregelt, wie die Einrichtung bei einem Unfall vorgeht?
  • Sind alle Personen über die Erste-Hilfe-Organisation in der Bildungseinrichtung informiert?
  • Sind die Personen, die als Ersthelfende zur Verfügung stehen, bekannt / veröffentlicht?
  • Ist die Organisation der Ersten Hilfe Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung in der Bildungseinrichtung?


Besondere Bedeutung kommt nach erfolgter Erster-Hilfe auch der Dokumentation zu:

Bei allen Unfällen, bei denen eine Ärztin oder ein Arzt in Anspruch genommen wird, ist eine Unfallanzeige auszufüllen und an den Unfallversicherungsträger zu senden.

Alle anderen Unfälle müssen im Verbandbuch bzw. Meldeblock vermerkt werden, damit bei Spätfolgen eines nicht angezeigten Unfalls der Zusammenhang mit dem Besuch der Kindertageseinrichtung nachgewiesen werden kann. Auch die konsequente Dokumentation von kleineren Verletzungen wie Schnitt- und Schürfwunden ist erforderlich, um mögliche Spätfolgen, wie z. B. Entzündungen, nachzuweisen. Für diese Aufzeichnungen wird vom Unfallversicherungsträger ein Meldeblock zur Verfügung gestellt (DGUV Information 204-021 Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen (Meldeblock)).

Die Aufzeichnungen müssen fünf Jahre (besser 10 Jahre) aufbewahrt werden. Die Unfallanzeige ersetzt die Eintragung in das Verbandbuch.

Quelle: DGUV Information 204-021
Ausführlichere Informationen finden Sie unter
DGUV Information 204-008 - Handbuch zur Ersten Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder