Fallschutz für Spielplatzgeräte

Fallschutz auf Spielplätzen - Worum geht's?

Bei Spielplatz-Geräten mit erzwungener Bewegung wie zum Beispiel Schaukeln, Rutschen etc., muss grundsätzlich ein stoßdämpfender Boden vorhanden sein. Hier eignet sich ein Fallschutz aus Gummi oder Kunststoff, der effektiv die Aufprallenergie reduziert und somit das Verletzungsrisiko minimiert. Zudem sind solche Fallschutzböden sehr pflegeleicht und langlebig und bleiben auch bei erhöhter Spielaktivität formstabil. Beide Fallschutzvarianten sind zudem unempfindlich gegenüber Witterungseinflüssen wie Ozon und UV-Strahlung.

Natürlich stoßdämpfende Bodenbeläge wie Kies, Sand, Rindenmulch oder Rasen bieten ebenfalls die Möglichkeit Spielgeräte wie Seilbahnen, Federwippen oder Balancierbalken abzusichern. Diese Varianten sind besonders naturnah und fügen sich gut in die Umgebung ein. Nachteil hierbei: durch Witterungseinflüsse, Spielaktivität und Verschmutzung fällt bei naturnahen Bodenbelägen eine regelmäßige Pflege und ggf. ein Auffüllen / Austausch des Materials an. Beton oder Stein dürfen nur bis zu einer maximalen Fallhöhe von 600 mm verwendet werden. Grundsätzlich müssen alle Böden frei von scharfkantigen oder gefährlich vorstehenden Teilen sein.

Zusätzlich muss dieser Fallschutz auf ausreichend großem Fallraum zur Verfügung stehen:

Mindestmaß des Fallraums:

  • Bis 1,50 m freie Fallhöhe ist stets ein Fallraum mit einer Ausdehnung von mindestens 1,50 m vorzusehen. Der Fallraum wird an den äußeren zur Nutzung vorgesehenen Geräteteilen, z. B. Podestkante, Leiterholm gemessen. Zu beachten sind andere normative Festlegungen wie z. B. die Aufprallfläche im Auslaufbereich von Rutschen.
  • Ab Fallhöhen von mehr als 1,50 m kann das Maß nach folgender Formel bestimmt werden:
    Länge der Aufprallfläche (m) = (2/3 der freien Fallhöhe) + 0,5 m

Beispiele:
Fallhöhe 1,50 m => Länge Aufprallfläche 1,50 m
Fallhöhe 2,00 m => Länge Aufprallfläche 1,85 m
Fallhöhe 3,00 m => Länge Aufprallfläche 2,50 m

Anforderungen an den Fallschutz auf Spielplätzen

Die Anforderungen an den Fallschutz auf öffentlichen Spielplätzen sind in der DIN EN 1176 geregelt. Die Norm umfasst Spielplätze auf kommunalen bzw. frei zugänglichen Spielplätzen, so auch für Spielanlagen in Kitas und Kindergärten, Schulen oder auch der Gastronomie.

Die DIN EN 1176 legt unter anderem fest, dass der Fallschutz eine ausreichende Dicke haben muss, um eine optimale Dämpfung bei einem Sturz zu gewährleisten. Zudem muss der Fallschutz so beschaffen sein, dass er sich nicht durch Spielaktivitäten der Kinder verformt oder beschädigt werden kann.

Regelmäßige Prüfung des Fallschutzes

Ein weiterer wichtiger Aspekt der DIN EN 1176 ist die Prüfung des Fallschutzes durch unabhängige Sachverständige. Vor der Inbetriebnahme des Spielplatzes müssen alle Spielgeräte und der Fallschutz auf ihre Sicherheit hin überprüft werden. Um sicherzustellen, dass die Geräte inklusive Fallschutz auch weiterhin den Anforderungen der DIN EN 1176 entsprechen, besteht hier die Verpflichtung regelmäßige Sicherheitschecks durchzuführen. Insgesamt ist der Fallschutz auf öffentlichen Spielplätzen ein wichtiger Faktor für die Sicherheit von Kindern und für ein sorgenfreies Spielen, Klettern und Bewegen.

Notwendiger Fallschutz für verschiedene Fallhöhen gemäß DIN EN 1176

Die DIN EN 1176 enthält spezifizierte Anforderungen an den Fallschutz für öffentliche Spielplätze und unterscheidet grundsätzlich zwischen Fallschutz aus Gummi bzw. Kunststoff und Fallschutz natürlichen Materialien.

Bis 0,6 m Fallhöhe sind alle Böden, auch aus Stein, Beton und Bitumen erlaubt. Diese Böden sind jedoch für viele Aktivitäten nicht empfehlenswert und bei Geräten mit erzwungener Bewegung (Schaukel, Rutsche etc.) nicht zulässig. Bis 1,0 m Fallhöhe ist Oberboden (Naturboden) zulässig.

Die folgende Tabelle dient nur als Richtlinie.
Der notwendige Fallschutz kann auch von anderen Faktoren wie der Art des Spielgeräts und der Beschaffenheit des Bodens abhängen. Es ist daher immer empfehlenswert, bei der Planung und Einrichtung eines Spielplatzes einen Fachmann oder eine Fachfrau hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass der Fallschutz den Anforderungen der DIN EN 1176 entspricht und den höchstmöglichen Schutz für die spielenden Kinder bietet.

Material Mindestschichtdicke * Maximal zulässige Fallhöhe
Beton/Stein   600 mm
Bitumengebundene Böden   600 mm
Oberboden (Mutterboden)   1000 mm
Rasen   1500 mm **
Holzschnitzel
Korngröße 5 mm bis 30 mm
200 mm
300 mm
2000 mm
3000 mm
Rindenmulch
Korngröße 20 mm bis 80 mm
200 mm
300 mm
2000 mm
3000 mm
Kies
rund und gewaschen, Korngröße 2 mm bis 8 mm
200 mm
300 mm
2000 mm
3000 mm
Sand
gewaschen, Korngröße 0,2 mm bis 2 mm
200 mm
300 mm
2000 mm
3000 mm
Andere Dicken und synthetische Materialien
(z.B. Gummi oder Kunststoff)
Geprüft nach DIN EN 1177 (HIC) 3000 mm

 

Neben Naturböden eignen sich auch s.g. HIC-geprüfte Kunststoffböden für den Fallschutz auf Spielplätzen. So besteht die Möglichkeit geeignete Gummi-Fallschutzmatten zu verlegen oder einen fugenlosen Kunststoff-Fallschutzbelag zu installieren. HIC steht für „Head Injury Criterion“ (Kopf-Verletzungs-Faktor). Die international verwendete Kenngröße schätzt den potentiellen Schweregrad von beschleunigungsbedingten Kopfverletzungen ab.

Fazit

Bei der Einrichtung von Kinderspielplätzen sollte immer auf ausreichenden Fallschutz geachtet werden. Ein dämpfender Untergrund sollte dabei den vorhandenen möglichen Fallhöhen angepasst sein und den notwendigen Fallraum berücksichtigen. Wer genauere und "rechtsichere" Aussagen zum Fallschutz von Spielplatzgeräten auf öffentlich zugänglichen Spielplätzen benötigt, sollte sich auf jeden Fall den Rat von Prüfingenieuren oder anderen fachlichen AnsprechpartnerInnen einholen. Oft geben auch die Hersteller von Spielplatzgeräten in Ihren Aufbau- und Verwendungsanleitungen genauere Angaben über den notwendigen Fallschutz und den benötigten Fallraum an.

Von der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.) gibt es unter diesem Link weitere nützliche und ausführliche Informationen zum Thema "Sichhere Spielplatzgeräte": PDF: Sichere Schule - Spielplatzgeräte

Die im Shop von kita-ausstatter.de ausgesuchten Spielplatzgeräte (wie z.B. die von LEDON®) haben in aller Regel eine ausführliche Aufbauanleitung mit den notwendigen Angaben zur Fallhöhe und dem empfohlenen Sicherheitsabstand zu anderen Geräten, so dass ein sicheres Spielen und Toben auf Spielplätzen möglich ist.

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